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ZWF 4, Juli 2019, Seite 170

Nichtbewilligung einer Konteneinschau

ZWF 2019/43

§ 8 KontRegG

/2019

Auch wenn ein Steuerpflichtiger Geldbewegungen über ein privates Bankkonto in Millionenhöhe getätigt hat, genügt für die Bewilligung einer Konteneinschau nicht der bloße Generalverdacht der Abgabenbehörde, dass diese Geldbewegungen

  • iZm dem sukzessiven Abverkauf von Münzen- und Kunstsammlungen (möglicher Gewerbebetrieb) oder

  • iZm Einkünften aus ausländischen Geschäftsführertätigkeiten und Gesellschaften

standen, um erhebliche private Immobiliensanierungen zu finanzieren.

Die Abgabenbehörde müsste ihren Verdacht konkretisieren.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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