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Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige; Verfolgungshandlung; Entdeckung der Tat; Entrichtung
ZWF 2019/41
Eine Verfolgungshandlung des Prüfers iSd § 14 Abs 3 FinStrG ist nicht mit Sicherheit anzunehmen, wenn sich der Verdacht des Prüfers noch nicht gegen eine bestimmte Person richtet.
Von einer Entdeckung der Tat hinsichtlich ihrer objektiven Tatbestandsmerkmale durch den Außenprüfer zum Zeitpunkt der Selbstanzeige kann dann nicht mit Sicherheit ausgegangen werden, wenn der Prüfer lediglich einen Verdacht äußerte, der einer weiteren Aufklärung bedurfte.