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ASoK 1, Jänner 2021, Seite 18

Videoüberwachung im Arbeitsrecht

Aktuelle Entwicklungen

Andreas Gerhartl

Die Zulässigkeit einer Videoüberwachung wurde mittlerweile sowohl vom OGH als auch vom BVwG unter dem Fokus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl I 2017/120, geprüft. Die Frage, welche Schlussfolgerungen daraus für arbeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Videoüberwachungen gezogen werden können, ist daher lohnenswert.

1. Einleitung

Videoüberwachung spielt im Arbeitsrecht unter verschiedenen Aspekten eine Rolle. Zum einen kann im Falle einer unzulässigen Videoüberwachung Beschwerde an die Datenschutzbehörde erhoben werden. Zivilrechtlich sind insbesondere Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung möglich. Dazu kommt die betriebsverfassungsrechtliche Komponente. In datenschutzrechtlicher Hinsicht wird dieser Themenkomplex durch die Frage, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorzunehS. 19men ist, flankiert. Vorab gilt es daher zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung vom Anwendungsbereich der DSGVO bzw des DSG erfasst ist.

Herkömmliche Videoüberwachungsanlagen bestehen dabei aus mindestens einer Überwachungskamera und einem Anzeigemonitor. Optional erlauben die Systeme eine Aufzeichnung der Bilder (beispie...

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