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Entscheidende Tatsachen, erhebliche Tatsachen, Ermittlungsakt, Kriminalpolizei, Privat- und Familienleben, Staatsanwaltschaft
Ratz, Führung von Ermittlungsverfahren und Ermittlungsakt, ÖJZ 2020, 865
Zwei jüngste Entscheidungen des für strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen zuständigen Fachsenats des OGH zeigen eindrücklich die mit der Befugnis zur Führung des Ermittlungsverfahrens verbundene Obliegenheit zu antragsunabhängiger Wahrnehmung von Schutzpflichten gegen unnötige Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Der Beitrag geht dieser Rsp detailliert nach.