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Abgabenpflicht der Entgeltzahlung nach dem Epidemiegesetz bei Quarantäne des Arbeitnehmers
Interpretation als Entschädigung des Bundes und nicht als Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers
Laut einem erst kürzlich wieder in die Aufmerksamkeit gelangten VwGH-Erkenntnis vom , 84/08/0043, ist die Vergütung für den Verdienstentgang des Arbeitnehmers nach dem Epidemiegesetz (EpiG) nicht mit Fällen, in denen das Arbeitsrecht zum Schutz des Arbeitnehmers – trotz Unterbleibens der Arbeitsleistung – einen Entgeltanspruch normiert, vergleichbar. Der Arbeitgeber fungiert vielmehr nur als auszahlende Stelle für eine Verpflichtung des Bundes gegenüber dem Arbeitnehmer nach dem EpiG. Diese Interpretation hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die abgabenrechtliche Einordnung der Entgeltzahlung bei Quarantäne, sie eröffnet auch einen anderen Blickwinkel auf die bislang sehr restriktive Haltung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) betreffend den Vergütungsanspruch des Arbeitgebers für die Auszahlung dieser Verpflichtung des Bundes.
1. Einordnung durch den VwGH
Der VwGH hat sich bereits in einem erst kürzlich wieder in die Aufmerksamkeit gelangten Erkenntnis aus dem Jahr 1984 mit dem Vergütungsanspruch des Arbeitgebers für die Entgeltzahlung an den Arbeitnehmer nach dem EpiG auseinandergesetzt. Im Besonderen ging es um die Frage, ...