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Amtsgeheimnis; Auswertung; Berufsgeheimnis; Datenträger; Persönlichkeitsschutz; Sicherstellung; Zwangsmittel
§§ 1, 4 f, 48, 91, 103 f, 106, 111–113, 126, 144, 157 StPO; Art 83 B-VG
Ratz, Verfahren aufgrund eines Widerspruchs nach §§ 112 f StPO, ÖJZ 2023, 149
Seit Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes (StPRefG) und dem damit verbundenen Wechsel von gerichtlicher zu staatsanwaltlicher Leitung des strafprozessualen Vorverfahrens sind die Wege zum Schutz der widerstreitenden Interessen von Beteiligten und Dritten verzweigt. Da „[n]iemand [...] seinem gesetzlichen Richter entzogen werden [darf]“ (Art 83 Abs 2 B-VG), ist es wichtig, diese klar erkennbar zu machen. Der Beitrag behandelt das Zusammenspiel unterschiedlicher Verfahren bei der „Auswertung“ durch „Sicherstellung von schriftlichen Aufzeichnungen oder Datenträgern“ gewonnener Information.