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EuGH: Öffentlicher Zugang zu Daten im Register der wirtschaftlich Berechtigten verletzt Grundrechtecharta
Der EuGH hatte sich in den verbundenen Rechtssachen C-37/20 und C-601/20 mit der Frage zu befassen, ob die Bestimmung, dass die Angaben über die wirtschaftlichen Eigentümer von im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingetragenen Gesellschaften in allen Fällen für alle Mitglieder der Öffentlichkeit zugänglich sein müssen, mit der Grundrechtecharta, und hier insbesondere mit der Achtung des Privat- und Familienlebens sowie dem Schutz personenbezogener Daten, vereinbar ist.
In Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie hatte Luxemburg ein Gesetz zur Schaffung eines Registers für wirtschaftliche Eigentümer erlassen, wonach verschiedene Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer der eingetragenen Einrichtungen in das Register aufgenommen und gespeichert werden. Zu einem Teil dieser Informationen hat die Öffentlichkeit Zugang. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass ein wirtschaftlicher Eigentümer die Möglichkeit hat, beim Verwalter des Registers zu beantragen, den Zugang zu solchen Informationen in bestimmten Fällen zu beschränken.
In den Ausgangsverfahren stellten zwei Unternehmen den Antrag, den Zugang zu den im Register verzeichneten Angaben betreffend die wirtschaftlich Berechtigten au...