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Offenlegungspflicht
Hilmar, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und abweichende Rechtsauffassungen, PStR 2017, 144
Das Risiko, dass die automatisierte Steuerfestsetzung möglicherweise zu Vollzugsdefiziten führt, liegt nicht beim Steuerpflichtigen, sondern bei der Verwaltung. Es ist deshalb konsequent anzunehmen, dass aus der Verletzung der gestiegenen formalen Voraussetzungen im Erklärungsverhalten keine erhöhten Strafbarkeitsrisiken für den Steuerpflichtigen resultieren dürfen.