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Abgabenbetrug bei Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen
ZWF 2017/63
Der Geschäftsführer einer GmbH hat die in Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer in den Umsatzsteuervoranmeldungen geltend gemacht und dadurch Umsatzsteuer verkürzt. Die Verbuchung und VerwenS. 239 dung der Scheinrechnungen erfüllt – entgegen der Ansicht des Erstgerichts – nicht das Tatbestandsmerkmal „unter Verwendung von Scheingeschäften oder anderen Scheinhandlungen“ gem § 39 Abs 1 lit b FinStrG. Vielmehr liegt darin die Verwendung falscher Beweismittel, die nach § 39 Abs 1 lit a FinStrG zu beurteilen ist. Die verfehlte Annahme der lit b (anstelle von lit a) dieser Bestimmung durch das Erstgericht ist jedoch im Hinblick auf die rechtliche Gleichwertigkeit der Begehungsformen des § 39 Abs 1 FinStrG bedeutungslos.