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Parteiantrag; Voraussetzungen
Art 140 Abs 1 Z 1 lit d B-VG; § 62a VfGG
Spenling, Zum Parteiantrag auf Normenkontrolle – Ein Überblick über die Rechtsprechung des VfGH zu den Antragsvoraussetzungen, ÖJZ 2017, 640
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen des § 62a VfGG, durch die die Anfechtungsbefugnis auf alle Parteien ausgeweitet wurde, sowie mit der Änderung des Ausnahmekatalogs. Zudem wird die bisherige Rechtsprechung in Bezug auf die einzelnen Voraussetzungen für einen Parteiantrag analysiert, wobei das Tatbestandsmerkmal der „entschiedenen Rechtssache“ für Zivil- und Strafverfahren untersucht wird. Dabei ist den Erkenntnissen des VfGH zu entnehmen, dass – entgegen der Intention des Gesetzgebers – eine entschiedene Rechtssache nicht nur dann vorliegt, wenn über die Hauptsache des jeweiligen Verfahrens abgesprochen wurde.