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ZWF 5, September 2017, Seite 213

Sozialbetrug – Netzwerkfälle

Anmerkungen zu (14 Os 67/17k)

Christina Traxler

In den letzten Jahren ist am Arbeitsmarkt eine vermehrte Abkehr von der klassischen Schwarzarbeit, bei der Dienstnehmer grundsätzlich nicht zur Sozialversicherung angemeldet werden, hin zum Sozialbetrug im engeren Sinne zu beobachten. In diesen Fällen erfolgt eine korrekte Anmeldung der Dienstnehmer bei der Sozialversicherung, wobei jedoch bereits im Zeitpunkt der Anmeldung klar ist, dass Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) nicht zur Auszahlung gelangen werden. Entgelte werden oftmals unter dem kollektivvertraglichen Mindestentgeltniveau bar ausbezahlt. Im Falle der Insolvenz kommt es zu einer vollen Anspruchsgeltendmachung beim Insolvenz-Entgelt-Fonds durch die Dienstnehmer. Durch eine solche illegale Vorgehensweise entstehen der Republik Österreich, den Sozialversicherungsträgern und dem Insolvenz-Entgelt-Fonds erhebliche Schäden. Dieser Beitrag bietet einen kurzen Überblick über einige Erscheinungsformen von Sozialbetrug und ausgewählte Rechtsfolgen. Anhand eines aktuellen , 14 Os 67/17k, wird auch auf den Privatbeteiligtenanschluss von Gebietskrankenkassen im Strafverfahren eingegangen.

1. Gesetzliche Definition

§ 2 Z 1 bis 6 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBB...

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