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Ermittlungen der Abgabenbehörde im Zusammenhang mit falsch gemeldeten Kontoabflüssen
Knechtl, Feststellung falsch gemeldeter Kontoabflüsse? BFGjournal, 246
Im Zuge von Ermittlungen der Abgabenbehörde kommt es regelmäßig zur Kontoregisterabfrage. In der Praxis zeigt sich, dass die Daten, die von Kreditinstituten ins Kontenregister und über Kapitalabflüsse gemeldet werden, keineswegs immer richtig sind. An diesem Punkt kommt es zur Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Während die Herkunft des abgeflossenen Kapitals sowohl bei unternehmerisch als auch bei nichtunternehmerisch tätigen natürlichen Personen eine maßgebliche Tatsache für die Abgabenerhebung sein kann, bildet die Frage, wofür das abgeflossene Vermögen verwendet wurde, keinen Gegenstand der Ermittlungen der Abgabenbehörde.
Im Rahmen einer Außenprüfung besteht eine Duldungspflicht des Abgabepflichtigen, der die Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren hat. Ohne Beschlagnahme besteht aber keine Verpflichtung, die Gewahrsame über die Unterlagen aufzugeben. Sofern die Prüfung in den Amtsräumen der A...