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Veränderungen im Finanzstrafrecht durch COVID-19
Die Herausforderungen und Veränderungen dieser Tage sind enorm. Die Maßnahmen der Bundesregierung im Hinblick auf das Corona-Virus machen selbst vor dem Finanzstrafrecht nicht halt. Dieser Beitrag informiert über die legistischen Neuerungen und gibt einen Einblick in die derzeitige Praxis der Finanzstrafbehörde.
1. Gesetzliche Änderungen
Vorbemerkung
Die Vielzahl der beschlossenen Maßnahmen beschäftigt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gesamten Ressorts derzeit in sehr hohem Maße; dieser Zustand wird wohl auch in absehbarer Zukunft erhalten bleiben. Medial bekannt sind in erster Linie allgemeine abgabenrechtliche Änderungen, wie zB die Änderungen im Bereich der Stundungszinsen, die steuerrechtliche Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit oder auch die Aufhebung der Umsatzsteuer für Schutzmasken. Weniger geläufig sind die gesetzlichen Änderungen im Bereich des Finanzstrafrechts, die im Folgenden dargestellt werden.
2. COVID-19-Gesetz
Der Nationalrat hat in der Sitzung am das 2. COVID-19-Gesetz, mit dem in Art 25 ua das FinStrG geändert wird, beschlossen. Das Gesetz wurde in BGBl I 2020/16 vom kundgemacht und trat mit Sonntag, dem , in Kraft.
Mit diesem Gesetz wurden verfahrensrechtliche Fris...