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ZWF 3, Mai 2020, Seite 149

Verfolgungshandlung, Konkretisierung der Tat, taugliche Verfolgungshandlung, Wahrung der Verteidigungsrechte, Gefahr der Doppelbestrafung

ZWF 2020/27

§§ 32 Abs2, 44a VStG

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (vgl , mwN).

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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