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ZWF 2, März 2020, Seite 63

Übernahme von Swapverträgen als Untreue gemäß § 153 StGB

Besprechung zu

Vanessa McAllister

Auch mit der zweiten Entscheidung des OGH zum „Salzburger Finanzskandal“, die wie die vorangegangene Entscheidung mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen hat, entwickelt das Höchstgericht seine Rsp zum Tatbestand der Untreue (§ 153 StGB) konsequent fort. Während die Auslegung des Vermögensschadens uneingeschränkt Zustimmung verdient, erscheinen die Ausführungen des OGH zum Befugnismissbrauch bei Entscheidungen innerhalb der Privatwirtschaftsverwaltung zu weitgehend.

1. Sachverhalt

Die Leiterin des Referats Budgetangelegenheiten des Amtes einer Landesregierung (MR) hat gemeinsam mit einem Sachbearbeiter desselben Referats (CM) im Jahr 2007 in vier an diverse Banken gerichtete Schreiben der Stadt, in denen um Änderung bestehender Vertragsverhältnisse ersucht wurde, im Namen des Landes ihr Einverständnis erklärt, insgesamt sechs Swapverträge der Stadt mit einem im Übertragungszeitpunkt negativen Barwert von gesamt zumindest 3 Mio € rückwirkend zu übernehmen. Dabei verlangte das Land keinen im Geschäftsverkehr üblichen Ausgleich in gleicher Höhe von der Stadt für die Übernahme dieser Verträge.

Der Bürgermeister der Stadt (HS) hat zu dieser Tat wissentlich bestimmt und beigetragen, indem er zuvor mi...

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