Kollektivverträge der Bauwirtschaft
5. Aufl. 2017
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§ 3 Anspruch auf Mindestentgelt
Literatur
Wiesinger, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) (2016); Kozak, LSD-BG (2016); Kraft/Kronberger, Lohn- und Sozialdumping aus Sicht der Personalverrechnung2 (2017).
Übersicht
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I. | Bedeutung der Bestimmung | ||
II. | Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe | ||
III. | Mindestentgelt nach dem Kollektivvertrag für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie |
I. Bedeutung der Bestimmung
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Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten ist zu prüfen, nach welcher Rechtsordnung ein vertraglicher Anspruch zu bestimmen ist. Für den Arbeitsvertrag enthält Art 8 Rom I-VO die entsprechenden Bestimmungen:
Arbeitsverträge unterliegen dem Recht jenes Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (Art 8 Abs 2 Rom I-VO). Das bedeutet, dass bei Entsendungen (zunächst) grds das Recht des Entsendestaates gilt, weil dort der gewöhnliche Arbeitsort liegt; Gleiches gilt bei der grenzüberschreitenden Überlassung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwar die Anwendung des Rechts eines bestimmten Staates vereinbaren, doch ist das zwingende Arbeitsrecht des Staates, in dem der gewöhnliche Arbeitsort liegt, des...