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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3042-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 7 Entgelt bei Arbeitsverhinderung

Christoph Wiesinger

Übersicht


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I.
Krankheit
A.
Gesetzliche Regelung
1- 15
B.
Kollektivvertragliche Regelung
16- 22
C.
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
23- 25
D.
SV-Beiträge, Zuschläge nach dem BUAG
26, 27
II.
Arbeitsunfall
A.
Gesetzliche Regelung
28- 31
B.
Kollektivvertragliche Regelung
32, 33
C.
Haftungsprivileg
III.
Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung
35- 37
IV.
Sonstige Dienstverhinderungsgründe
A.
Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe
38- 40
B.
Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe
41- 44
V.
Pflegefreistellung
45- 47

I. Krankheit

A. Gesetzliche Regelung

1

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist (für Arbeiter) im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Diese ist ein gesetzlicher Anspruch und geht daher den (älteren) Bestimmungen des KollV vor. Der kollv-lichen Regelung kommt daher nur dann Bedeutung zu, wenn der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft ist.

2

Die Dauer der Entgeltfortzahlung bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (§ 2 Abs 1 EFZG).


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses
Fortzahlung des vollen Entgelts für
Fortzahlung des halben Entgelts für weitere
bi...

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