Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

5. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3042-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 7 Entgelt bei Arbeitsverhinderung

Christoph Wiesinger

Übersicht


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I.
Krankheit
A.
Gesetzliche Regelung
115
B.
Kollektivvertragliche Regelung
1622
C.
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
2325
D.
SV-Beiträge, Zuschläge nach dem BUAG
26, 27
II.
Arbeitsunfall
A.
Gesetzliche Regelung
2831
B.
Kollektivvertragliche Regelung
32, 33
C.
Haftungsprivileg
III.
Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung
3537
IV.
Sonstige Dienstverhinderungsgründe
A.
Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe
3840
B.
Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe
4144
V.
Pflegefreistellung
4547

I. Krankheit

A. Gesetzliche Regelung

1

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist (für Arbeiter) im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Diese ist ein gesetzlicher Anspruch und geht daher den (älteren) Bestimmungen des KollV vor. Der kollv-lichen Regelung kommt daher nur dann Bedeutung zu, wenn der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft ist.

2

Die Dauer der Entgeltfortzahlung bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (§ 2 Abs 1 EFZG).


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ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses
Fortzahlung des vollen Entgelts für
Fortzahlung des halben Entgelts für weitere
bi...

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