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Neue Investitionskontrolle in Österreich
Nachdem in den letzten Jahren ein erheblicher Anstieg von Direktinvestitionen in Form von Unternehmens- und Anteilerwerben durch nichteuropäische Akteure in der EU, aber auch in Österreich stattgefunden hat, stiegen die Sorgen vor einer ungewünschten Abhängigkeit von nichteuropäischen Eigentümern sowie dem Ausverkauf europäischer Schlüsseltechnologien und dem damit einhergehenden Know-how-Transfer ins Nicht-EU-Ausland. Vor allem chinesische Investitionen standen in der Kritik.
1. Grundlegendes
Als Reaktion darauf erließ die EU am die Verordnung (EU) 2019/452 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (FDI-Screening-VO). Diese zwingt die Mitgliedstaaten nicht, Investitionskontrollen einzurichten, sondern legt nur gegebenenfalls einzuhaltende Mindeststandards fest und sieht einen Kooperationsmechanismus innerhalb der EU vor. Sie stellt auch die kompetenzrechtliche Basis für eine nationale Investmentkontrolle dar, weil diese sonst in die Zuständigkeit der EU fallen würde. In Österreich wurde in der Folge das Investitionskontrollgesetz (InvKG) beschlossen.
2. Genehmigungspflicht
Um der Genehmigungspflicht zu unterliegen, muss bei der Inv...