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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Kollektivverträge der Bauwirtschaft (4. Auflage)

2.1. Musterarbeitsvertrag

ARBEITSVERTRAG

Parteien

Arbeitgeber: … (Name des Arbeitgebers lt. Firmenbuch)

Sitz: … (Sitz des Arbeitgebers lt. Firmenbuch; allenfalls auch Filiale)

Arbeitnehmer: … (Vor- und Familienname des Arbeitnehmers)

wohnhaft: … (ständiger Wohnsitz des Arbeitnehmers)

SV-Nummer: …

Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses

Als Arbeitsbeginn wird der … (Datum) vereinbart.

Ein Probemonat gilt als vereinbart. Im Probemonat können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit lösen.

 Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Gemäß § 20 Abs. 3 AngG wird als möglicher Kündigungstermin für beide Vertragsparteien der Fünfzehnte und der Monatsletzte eines Kalendermonats vereinbart.

ODER

 Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis … abgeschlossen. Eine Kündigung vor diesem Termin ist nicht möglich.

ODER

 Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis … abgeschlossen. Auch vor dem Ende der Frist kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten gekündigt werden, wobei als möglicher Kündigungstermin für beide Vertragsparteien der Fünfzehnte und der Monatsletzte eines Kalendermonats vereinbart sind.

Arbeitsort

Als ständig ortsfester Betrieb wird … vereinbart. Der Arbeitnehmer ist zur Arbei...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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