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ZWF 5, September 2020, Seite 259

Verfall, Hehlerei

ZWF 2020/36

§§ 20, 164 Abs 2 StGB

(= RIS-Justiz RS0133116 und RS0133117)

Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus. Der Verfallsbetrag nach § 20 Abs 3 StGB ist nach dem Bruttoprinzip zu berechnen.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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