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Verfall, Hehlerei
ZWF 2020/36
(= RIS-Justiz RS0133116 und RS0133117)
Ein Verfallsausspruch nach § 20 StGB setzt eine unrechtmäßige Bereicherung des Täters nicht voraus. Der Verfallsbetrag nach § 20 Abs 3 StGB ist nach dem Bruttoprinzip zu berechnen.