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Wiesinger

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

Kurzkommentar

4. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2346-7

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Wiesinger - Kollektivverträge der Bauwirtschaft

§ 7 Entgelt bei Arbeitsverhinderung

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rz
I.
Krankheit
A.
Gesetzliche Regelung
1-14
B.
Kollektivvertragliche Regelung
15-18a
C.
Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
19-21
D.
Zuschlagspflicht nach dem BUAG
21a
II.
Arbeitsunfall
A.
Gesetzliche Regelung
22-25
B.
Kollektivvertragliche Regelung
26, 26a
C.
Haftungsprivileg
27
III.
Ambulatorische Behandlung und Gesundenuntersuchung
28-30
IV.
Sonstige Dienstverhinderungsgründe
A.
Bestimmungen für alle Dienstverhinderungsgründe
31, 32
B.
Bestimmungen für einzelne Dienstverhinderungsgründe
33-36
V.
Pflegefreistellung
37-39

I. Krankheit

A. Gesetzliche Regelung

1

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist (für Arbeiter) im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Diese ist ein gesetzlicher Anspruch und geht daher den (älteren) Bestimmungen des KollV vor. Der kollv-lichen Regelung kommt daher nur dann Bedeutung zu, wenn der gesetzliche Anspruch ausgeschöpft ist.

2

Die Dauer der Entgeltfortzahlung bemisst sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (§ 2 Abs 1 EFZG).


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses
Fortzahlung des vollen Entgelts für
Fortzahlung des halben Entgelts für weitere
bis zu 5 Jahren
6 Wochen
4 Wochen
bis zu 15 Jahren
8 Wochen
4 Wochen
bis zu 25 Jahren
10 Woc...

Kollektivverträge der Bauwirtschaft

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