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ZWF 5, September 2020, Seite 258

Österreich ratifiziert die Warschauer Geldwäschekonvention

Severin Glaser und Robert Kert

Der Europarat hat bisher zwei völkerrechtliche Verträge aufgelegt, die sich nicht bloß im Hinblick auf bestimmte Vortaten, sondern horizontal der Bekämpfung der Geldwäsche widmen: Das Straßburger Geldwäscheübereinkommen 1990, das Österreich bereits vor langer Zeit ratifiziert hat, sowie die Warschauer Geldwäschekonvention 2005. Letztere hat Österreich zwar bereits am unterzeichnet, ihre Ratifikation aber erst kürzlich beschlossen.

Inhaltlich baut die Warschauer Geldwäschekonvention weitgehend auf dem Straßburger Geldwäscheübereinkommen auf, baut die bereits in diesem abgedeckten Inhalte (Einziehung und Kriminalisierung der Geldwäsche) aber aus und erfasst überdies weitere Bereiche, namentlich Terrorismusfinanzierung, Geldwäscheprävention und vor allem Amts- und Rechtshilfe. In vielen Bereichen ist das Abkommen durch Kann-Bestimmungen offen formuliert oder lässt den Vertragsstaaten Auswahlmöglichkeiten. Von Bedeutung sind deshalb insb auch die anlässlich der Ratifikation erstatteten Erklärungen und Mitteilungen Österreichs.

Nach Art 2 haben die Vertragsstaaten dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen zur Einziehung, Geldwäschekriminalisierung und -prävention sowie zur internationalen Z...

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