Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2020
4. Aufl. 2020
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S. VIIVorwort zur 1. Auflage
Der mit in Kraft getretene Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AÜ-KV) ist das Ergebnis schwieriger und langwieriger Verhandlungen. Der gefundene Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen beendete langjährige Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten insbesondere zu Entgeltfragen.
Auch der zunehmenden Bedeutung der Überlasser-Branche im Wirtschaftsleben wurde durch einen eigenen Kollektivvertrag Rechnung getragen. Während im Jahr 1998 nur 742 Überlasserbetriebe insgesamt 20.772 Überlassungskräfte beschäftigten, waren es zuletzt (Stichtag Juli 2009) 1.869 Betriebe mit 57.230 überlassenen Arbeitskräften (Quelle: bmask.gv.at; Gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung in Österreich im Jahr 2009).
Der Kollektivvertrag bringt für die KV-angehörigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die an einer Überlassung Beteiligten wesentliche Vorteile:
Rechtssicherheit
verhandelte Lohnkosten
besserer, fairerer Wettbewerb
Transparenz und Absicherung für Dienstnehmer und Kunden
steuerfreie Taggelder und Nächtigungsgelder
Imagegewinn der Branche
Neben diesen grundlegenden und allgemeinen Vorzügen eines Kollektivvertrag...