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Steuerliche Beurteilung des grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatzes – keine ausschließliche Maßgeblichkeit der Kostentragung
Dziurdź, Arbeitgebereigenschaft und Betriebsstättenrisiko bei der Arbeitnehmerüberlassung, ÖStZ 2014, 121; RV/0625-I/11.
In den Praxis-News vom August 2013 (ASoK 2013, 321) wurde über eine bahnbrechende Entscheidung des , berichtet, wonach bei einer Arbeitskräfteüberlassung im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsrecht nicht der Überlasser, sondern der Beschäftiger als Arbeitgeber anzusehen ist. Damit kann der Sitzstaat des Beschäftigers, in dem der im anderen DBA-Partnerstaat ansässige und formal angestellte Arbeitnehmer eingesetzt ist, die auf die dortige Tätigkeit entfallenden Bezüge auch dann besteuern, wenn der Aufenthalt des betreffenden Arbeitnehmers in diesem Staat die 183-Tages-Frist nicht übersteigt.
Der VwGH begründet diese Auffassung damit, dass es unter Zugrundelegung einer abkommensautonomen Auslegung nicht darauf ankommt, wer die Arbeitnehmervergütungen auszahlt, sondern darauf, wer sie wirtschaftlich zu tragen hat. Damit soll sichergestellt werden, dass der Tätigkeitsstaat sein Besteuerungsrecht auch bei einer unter 183 Tage dauernden Tätigkeit behält, wenn die gezahlte Vergütung den Gewinn eines seiner Steuerhoheit unterliegenden Un...