Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter
Übersicht
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. | Dienstvertragliche Einstufung | 1–6 | |
A. | Die richtige Einreihung in die Verwendungsgruppen I bis VI | 7–12 | |
B. | Vordienstzeiten | 13–25 | |
C. | Voraussetzung für die Anrechnung von Vordienstzeiten | 26–29 | |
2. | Vorrückung und KV-Erhöhung | 30–34 | |
3. | Höherreihung bzw. Umstufung | 35–38 | |
4. | Aliquotierung bei Ein- und Austritt | 39–42 | |
5. | Entlohnung/Einstufung während der Überlassung | 43–54 | |
6. | Überlassungsfreie Zeiten und „Stehzeiten“ der Angestellten | 55–63 |
1. Dienstvertragliche Einstufung
1
Die Einreihung in die Verwendungsgruppen erfolgt durch die Firmenleitung allenfalls durch Mitwirkung des Betriebsrats.
2
Für die Einreihung gilt der Grundsatz, dass die Einstufung in die Verwendungsgruppen nach der Art ihrer vorwiegend ausgeübten Tätigkeit zu erfolgen hat.
Die tatsächliche Tätigkeit des Arbeitnehmers steht im Mittelpunkt, weil aus ihr die Wertschöpfung für den Arbeitgeber folgt und darin seine eigentliche Motivation für den Beginn des Arbeitsverhältnisses gelegen ist. Für die Einstufung kommt es daher in der Regel auf die Tätigkeitsmerkmale, auf den Inhalt der Arbeit und auf die tatsächlich vorwiegend ausgeübte Tätigkeit an (, ARD 6493/7/2...