Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017
3. Aufl. 2017
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§ 14 Telearbeitsplatz
Übersicht
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1. | Grundsätzliches | 1–8 |
2. | Arbeitszeit bei Telearbeit | 9–12 |
3. | Arbeitsmittel und Sonstiges | 13–15 |
4. | Kündigung der Telearbeit | 16–18 |
5. | Anhang 2 | 19 |
1. Grundsätzliches
1
Der Ang-KV versucht den Trend zur Telearbeit zu berücksichtigen und zumindest ansatzweise rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Detaillierte Ausführungen zur Telearbeit finden sich insbesondere bei Melzer-Azodanloo, Telearbeitsrecht (2001) m.w.H.
Regelmäßige Telearbeit
2
Voraussetzung für das Vorliegen eines Telearbeitsplatzes i.S.d. Ang-KV ist, dass der Arbeitnehmer regelmäßig Teile seiner Arbeitszeit am Telearbeitsplatz insbesondere in seiner Wohnung erbringt. Bei gelegentlicher Telearbeit wird man die Bestimmungen analog anwenden.
Schriftliche Vereinbarung
3
Der Ang-KV verlangt für die Zulässigkeit der Telearbeit die Schriftlichkeit der Vereinbarung (siehe Anhang 2) über die wesentlichen Rahmenbedingungen: Ort, Erreichbarkeit, Arbeitsmittel, Aufwandsentschädigungen.
4
Die Beschäftigung an einem Telearbeitsplatz ist sowohl von Seiten des Angestellten als auch des Arbeitgebers freiwillig.
Kein freier Dienstvertrag
5
Der Hinweis, dass der arbeitsrechtliche Status des Dienstnehmers durch die Vereinbarung der T...