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Rothe

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

Kurzkommentar

3. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3453-1

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Dokumentvorschau
Rothe - Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

§ 8 Freizeit bei Dienstverhinderung

Heinz Rothe

Übersicht


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1.
Grundsätzliches
1
2.
Ansprüche für überlassene Angestellte
2–4a
3.-
Anzeige- und Nachweispflicht
5–8
4.
Beispielhafte Aufzählung der Verhinderungsfälle
9–16
5.
Sonstige nicht genannte Gründe
17

1. Grundsätzliches

1

Der Ang-KV präzisiert die gesetzliche Regelung des § 8 Abs. 3 AngG, wonach der Arbeitnehmer den Anspruch auf das Entgelt behält, wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert ist. Der Ang-KV greift die in der Praxis häufig vorkommenden Anlassfälle heraus und pauschaliert die entgeltpflichtigen Abwesenheiten.

2. Ansprüche für überlassene Angestellte

2

Festzuhalten ist, dass die Regelungen des Ang-KV nicht nur für die im Überlasserbetrieb beschäftigten Angestellten, sondern auch für überlassene Angestellte gelten.

3

Eine Übernahme der Freistellungsbestimmungen des Beschäftigers wird in diesen Angelegenheiten durch das AÜG nicht angeordnet. Hier geht es weder um Entgeltfragen noch um Arbeitszeit- oder Urlaubsaspekte. Es kann daher im Einzelfall zu einer unterschiedlichen Behandlung der Überlassungskräfte und vergleichbarer Angestellter im Beschäf...

Arbeiter- und Angestellten-KV Arbeitskräfteüberlassung 2017

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