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Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Dienstleistungsscheckgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl. I Nr. 30/2014.
Die Regierung hat sich im Februar dieses Jahres auf das im Regierungsprogramm vorgesehene Arbeitsmarktpaket geeinigt und unter anderem folgende Senkung der Lohnnebenkosten beschlossen:
Mit kommt es zur Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags von derzeit 1,4 % auf 1,3 % (§ 51 Abs. 1 Z 2 und § 53a Abs. 1 ASVG).
Ab dem Beitragsjahr 2015 sinkt der IESG-Zuschlag von derzeit 0,55 % auf 0,45 % (§ 12 Abs. 3 IESG).