Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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§ 18. Anrechnung auf das Mindestgrundgehalt
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1. Jahresdurchrechnung der Provision
1
Bei Provisionsbeziehern wird leistungsabhängige Entlohnung vereinbart. Dabei kann es dazu kommen, dass ein Fixum relativ gering gehalten wird oder überhaupt entfällt. Der Provisionsbezieher erhält demnach unregelmäßige, von seinen getätigten Umsätzen abhängige Monatsbezüge, so dass in „schlechten“ Monaten der Bezug unter das Mindestgrundgehalt sinken kann.
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Die kollektivvertragliche Bestimmung stellt klar, dass eine Jahresdurchrechnung der Provisionen zu erfolgen hat. Demnach kann die Unterschreitung des Mindestgehalts in einem Monat durch hohe Provisionen in anderen Monaten ausgeglichen werden.
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Bei stärkeren Bezugsschwankungen ist eine auf die Provisionen anrechenbare Akontierung zu empfehlen.
2. Anrechenbare Remunerationen
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Diese Bestimmung über die Remunerationen in Abs. 2 steht in Zusammenhang mit den Sonderzahlungsregelungen des § 11 Ang-KV. Dort wird den Provisionsvertretern ein Sonderzahlungsanspruch (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration) lediglich in der Höhe eines Fixums zugestanden. Dieses Fixum kann auch unter den Mindestgehalt...