Rothe

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Kurzkommentar

2. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2231-6

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Rothe - Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

Anhang III Klarstellung der Kollektivvertrags-Partner zu Abschnitt XVI und XVII:

Rothe

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1.
Urlaubsentgelt
1- 4
2.
Sonderzahlungen: Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration
A.
Grundsätzliches
5- 11
B.
Höhe und Berechnung der Sonderzahlungen
12- 21
C.
Fälligkeit des Urlaubszuschusses
22- 32
D.
Fälligkeit der Weihnachtsremuneration
33- 35
E.
Aliquotierung
36- 44
F.
Entfall des Anspruchs
45, 46
G.
Rückverrechnung der Sonderzahlungen
47- 54
H.
Mutterschaft/Vaterschaft und Bundesheer
55- 57
I.
Langer Krankenstand und Sonstiges (Anhang III)
58- 60

1. Urlaubsentgelt

1

Die Berechnung des Urlaubsentgelts, also des laufenden Bezugs während des Urlaubs, erfolgt nach § 6 des Urlaubsgesetzes, welcher die Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts vorsieht. Regelmäßiges Entgelt ist jenes Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre („Ausfall-sprinzip“). Ergänzt wird diese gesetzliche Bestimmung durch einen Generalkollektivvertrag über die Berechnung des Urlaubsentgelts, der klarstellend u.a. die Aufwandsentschädigungen (Tages- und Nächtigungsgelder, Fahrtkostenvergütungen etc.) ausnimmt und Bestimmungen über die Einbeziehung von Überstundenentgelten enthält.

2

Der AÜ-KV präzisiert nun, wann Überstunden als regelmäßig geleistet gelten und wiederholt di...

Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung

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