Arbeiter- und Angestelltenkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
2. Aufl. 2013
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Anhang III Klarstellung der Kollektivvertrags-Partner zu Abschnitt XVI und XVII:
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1. | Urlaubsentgelt | ||
2. | Sonderzahlungen: Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Höhe und Berechnung der Sonderzahlungen | ||
C. | Fälligkeit des Urlaubszuschusses | ||
D. | Fälligkeit der Weihnachtsremuneration | ||
E. | Aliquotierung | ||
F. | Entfall des Anspruchs | ||
G. | Rückverrechnung der Sonderzahlungen | ||
H. | Mutterschaft/Vaterschaft und Bundesheer | ||
I. | Langer Krankenstand und Sonstiges (Anhang III) |
1. Urlaubsentgelt
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Die Berechnung des Urlaubsentgelts, also des laufenden Bezugs während des Urlaubs, erfolgt nach § 6 des Urlaubsgesetzes, welcher die Fortzahlung des regelmäßigen Entgelts vorsieht. Regelmäßiges Entgelt ist jenes Entgelt, das dem Arbeitnehmer gebührt hätte, wenn der Urlaub nicht angetreten worden wäre („Ausfall-sprinzip“). Ergänzt wird diese gesetzliche Bestimmung durch einen Generalkollektivvertrag über die Berechnung des Urlaubsentgelts, der klarstellend u.a. die Aufwandsentschädigungen (Tages- und Nächtigungsgelder, Fahrtkostenvergütungen etc.) ausnimmt und Bestimmungen über die Einbeziehung von Überstundenentgelten enthält.
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Der AÜ-KV präzisiert nun, wann Überstunden als regelmäßig geleistet gelten und wiederholt di...