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Schadensqualifikation des Betruges bei teilweise fehlendem Bereicherungsvorsatz
Stricker, Entscheidungsbesprechung zu , JBl 2016, 127 (128 ff)
Der Autor stellt in seiner Entscheidungsbesprechung zu den Meinungsstand zur Frage dar, ob allein die Herbeiführung eines 50.000 € übersteigenden Schadens die Qualifikationsgrenze des § 147 Abs 3 StGB verwirklicht oder ob sich dazu auch der Bereicherungsvorsatz des Täters auf die Höhe des Betrages beziehen muss. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die besseren Argumente, entgegen der Ansicht des OGH, dafür sprechen, dem Bereicherungsvorsatz beim Betrug Begrenzungsfunktion beizumessen.