Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 84 Lohnzettel
Zu § 84:
1) Zu § 84 Abs. 1 Z 3 lit. b und § 124b Z 173 (Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz [IRÄ-BG] 2010, BGBl. I 58/2010: Die Sätze 2 bis 4 wurden angefügt und treten mit in Kraft. Sie sind für Insolvenzverfahren, die nach dem 30. Juni eröffnet werden, anzuwenden.
2) Zu § 84 Abs. 2 und § 124b Z 173 (Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz [IRÄ-BG] 2010, BGBl. I 58/2010): In Abs. 2 wird durch das Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (IRÄ-BG) 2010, BGBl. I 58/2010, der Begriff „Masseverwalter“ durch den Begriff „Insolvenzverwalter“ ersetzt. Die Neufassung tritt mit in Kraft und ist für Insolvenzverfahren, die nach dem 30. Juni eröffnet werden, anzuwenden.