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Kohler/Gebhart/Lenneis

Das Einkommensteuergesetz

Kommentar | Mit den gesetzlichen Änderungen und Erläuterungen und Anmerkungen

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2062-6

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Kohler/Gebhart/Lenneis - Das Einkommensteuergesetz

§ 83 Steuerschuldner

Zu § 83:

1)Zu § 83 Abs. 3 und § 124b Z 176 (Betrugsbekämpfungsgesetz [BBKG] 2010, BGBl. I 105/2010):

In Betrugsfällen ist bisher keine direkte Inanspruchnahme des Arbeitnehmers in § 83 Abs. 2 EStG 1988 vorgesehen. Sind nachweislich Schwarzlohnzahlungen an die Arbeitnehmer geflossen, der Arbeitgeber jedoch mittlerweile insolvent, geht ein Haftungsbescheid an diesen ins Leere. Es soll daher eine unmittelbare Inanspruchnahme des Arbeitnehmers erfolgen können, wenn er vorsätzlich mit dem Arbeitgeber zusammenwirkt und an der Verkürzung der Lohnsteuer mitwirkt. Die Möglichkeit der unmittelbaren Inanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde und schließt die Geltendmachung einer Haftung gegenüber dem Arbeitgeber nicht aus. Daraus ergibt sich, dass diese Inanspruchnahme des Arbeitnehmers nur subsidiär erfolgen darf.

Diese Norm erinnert an § 38 Abs. 3 Z 2 EStG 1953, die folgenden Wortlaut hatte: „Der Arbeitnehmer (Steuerschuldner) wird nur in Anspruch genommen, wenn der Arbeitnehmer weiß, daß der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer nicht vorschriftsmäßig abgekürzt hat und dies dem Finanazmt nicht unverzüglich mitteilt.“ Damals war der Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme befreit, wenn er die vom Arbeitgeber h...

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