Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 82 Haftung
Zu § 82:
1) Im Hinblick darauf, dass eine durchgehende Arbeitgeberhaftung ein tragendes und für den praktischen Vollzug des Lohnsteuerverfahrens unerlässliches Element ist, wurde klargestellt, dass die „allgemeine Arbeitnehmerveranlagung“ für sich gesehen an den bisherigen Möglichkeiten, den Arbeitgeber für die Lohnsteuer des Arbeitnehmers in Anspruch zu nehmen, nichts ändert.