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Kohler/Gebhart/Lenneis

Das Einkommensteuergesetz

Kommentar | Mit den gesetzlichen Änderungen und Erläuterungen und Anmerkungen

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2062-6

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Dokumentvorschau
Kohler/Gebhart/Lenneis - Das Einkommensteuergesetz

§ 63 Freibetragsbescheid

Zu § 63:

1)Zu § 63 Abs. 1 Z 2 (Alternatives Investmentfonds Manager Gesetz [AIFMG] BGBl. I 135/2013): Keine korrespondierende Bestimmung in § 124b, anzuwenden ab .

Die Änderung betrifft ausschließlich die Verweise zu § 18, daher keine inhaltliche Änderung.

2) Gemäß § 63 Abs. 1 letzter Satz darf ein Freibetragsbescheid nach dem 30.11. für dieses Kalenderjahr nicht mehr ausgestellt werden, da eine Berücksichtigung im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist bzw. die Bescheidzustellung oder die Übermittlung der Mitteilung an den Arbeitgeber erst nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgen kann. Ebenso unterbleibt die Ausstellung eines Freibetragsbescheides, wenn der vom Arbeitgeber zu berücksichtigende jährliche Freibetrag weniger als 90 Euro beträgt. Durch diese Bagatellgrenze wird der Abzug geringfügiger Freibeträge bei der laufenden Lohnverrechnung unterbunden, die Berücksichtigung erfolgt im Nachhinein bei der Veranlagung.

Weiters wird ein Freibetragsbescheid nicht erlassen, wenn die Einkommensteuer höher ist als die angerechnete Lohnsteuer, da bei Festsetzung von Vorauszahlungen die Freibeträge ohnehin Berücksicht...

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