Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 41 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften
Zu § 41:
1) Zur grundsätzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung siehe § 42 Abs. 1.
2) Es ist zu gewährleisten, dass sämtliche Fälle, in denen zwei oder mehrere Bezüge (auch von einem Arbeitgeber) getrennt lohnversteuert wurden, im Rahmen einer (Arbeitnehmer-)Veranlagung erfasst werden können.
Siehe auch: Krumpl, Pflichtveranlagung bei zwei Dienstverhältnissen, SWK 25/2013, 1085.
3)Zu § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Abgabenänderungsgesetz 2010 [AbgÄG 2010], BGBl. I 34/2010): in Kraft ab
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 wurde für die Rückzahlung von Beiträgen für den freiwilligen Nachkauf von Versicherungszeiten und für die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ein Besteuerungstatbestand geschaffen; überdies wurde die Verpflichtung zur Übermittlung eines Lohnzettels in § 69 Abs. 9 gesetzlich verankert. Um in derartigen Fällen die Möglichkeit einer Pflichtveranlagung sicherzustellen, wird der Verweis in § 41 Abs. 1 Z 3 entsprechend erweitert.
Hierunter fallen Bezüge aus Kranken- und Unfallversorgung, Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz, Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, Auszahlung von Ins...