Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 36 Steuerfestsetzung bei Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens
Zu § 36 Insolvenzrechtsänderungs-Begleitgesetz (BGBl. I 58/2010):
1) Die Änderungen tragen der durch das IRÄG 2010 geänderten Rechtslage Rechnung. Materielle Änderungen in der steuerlichen Behandlung der aus einem Schulderlass resultierenden Gewinne sind damit nicht verbunden. Da das IRÄG 2010 den Entfall des Ausgleichsverfahrens vorsieht, ist auch die bisherige steuerliche Anknüpfung anzupassen. Für Ausgleichs- und Konkursverfahren, die auch nach Inkrafttreten des IRÄG 2010 noch nach der davor geltenden Rechtslage abgewickelt werden, soll steuerlich auch die Rechtslage vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes weitergelten.
Siehe auch: Hutter, Schuldnachlass als Betriebseinnahme bei einem Land- und Forstwirt, UFSjournal 2013, 23.