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Kohler/Gebhart/Lenneis

Das Einkommensteuergesetz

Kommentar | Mit den gesetzlichen Änderungen und Erläuterungen und Anmerkungen

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2062-6

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Dokumentvorschau
Kohler/Gebhart/Lenneis - Das Einkommensteuergesetz

§ 34 Außergewöhnliche Belastung

Zu § 34:

1) Die außergewöhnliche Belastung ist keine Tarifbestimmung, sondern bereits bei der Ermittlung des Einkommens nach § 2 Abs. 2 nach Abzug der Sonderausgaben zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen ist nicht an einen Antrag des Steuerpflichtigen gebunden. Die außergewöhnliche Belastung gehört stets zu den steuerlichen nicht abzugsfähigen Kosten der Privatsphäre, die erst durch die Normierung abzugsfähig werden. Eine Ausnahme davon bildet § 20 Abs 3. Außergewöhnliche Belastungen sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Es sind deshalb sowohl Wiederaufnahmen des Verfahrens nach § 303 BAO als auch Aufhebungen nach § 299 BAO möglich. Allerdings ist die Behörde wie bei allen im Interesse des Steuerpflichtigen gelegenen Abzugsposten nicht zu Ermittlungen verpflichtet und obliegt der Nachweis in erster Linie dem Steuerpflichtigen. § 34 enthält keine taxative Aufzählung an außergewöhnlichen Belastungen, ein Sachverhalt, der nicht einer bestimmten Norm subsumiert werden kann, ist anhand der Generalklausel nach allgemeinen Grundsätzen zu prüfen (z.B. Pflegeregress, Begräbniskosten, Prozesskosten, Krankheitskosten, denen keine Behinderung zu Grunde liegt). Es gilt das ...

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