Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 33 Steuersätze und Steuerabsetzbeträge
Zu § 33 Abs. 1 (Steuerreformgesetz 2009 – StRefG 2009, BGBl. I 26/2009) ab Veranlagung 2009:
1) Der Schwerpunkt der Änderungen im Einkommensteuergesetz durch das StRefG 2009 liegt auf der Tarifentlastung der Einkommen- und Lohnsteuerpflichtigen. Die Tarifentlastung soll mit einem Volumen von 2,3 Mrd. Euro umgesetzt werden. Die Grenze, ab der für ein Einkommen Steuern bezahlt werden muss, wird von 10.000 Euro auf 11.000 Euro angehoben. Für den Mittelstand werden die Einkommensteuersätze reduziert bzw. die Tarifstufen angehoben. Die neuen Tarifstufen sind:
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Einkommen | Grenzsteuersatz | Fälle |
bis 11.000 Euro | 00,0000% | 2,700.000 |
ab 11.000 bis 25.000 Euro | 36,5000% | 2,400.000 |
ab 25.000 bis 60.000 Euro | 43,2143% | 1,235.000 |
ab 60.000 Euro | 50,0000% | 200.000 |
Die Tarifentlastung bewirkt, dass alle Steuerpflichtigen im Verhältnis 2008 zu 2009 zwischen 1.350 Euro pro Jahr (höchster und gleich bleibender Wert ab einem Monatsbrutto von 5.800 Euro) und 149 Euro pro Jahr (niedrigster Wert bei einem Monatsbrutto von 1.100 Euro) entlastet werden. Die jährliche Entlastung beträgt jedoch bei einem Monatsbrutto von 1.200 Euro bereits knapp 400 Euro. Die Entlastungskurve steigt also zwischen 1.100 Euro und 1....