Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 29 Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Z 7)
Zu § 29:
1)
Zur Rentenbesteuerung
Mit der Neufassung wurde zunächst sichergestellt, dass das in der Rechtsprechung bereits vor Jahrzehnten herausgearbeitete Instrument der Versorgungsrente weit gehend beibehalten wird. Hintergrund für diese Maßnahme ist die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, mit der die bisher in herrschender Lehre und Rechtsprechung zur Kategorisierung der Rententypen vertretene Ansicht verlassen wurde (Erk. vom , 98/14/0045).
Auf Grund der Änderungen in § 18 Abs. 1 Z 1 und § 29 Z 1 ergibt sich im Zusammenhalt mit § 20 Abs. 1 Z 4 die nachstehend dargestellte Systematik.
Rentenvereinbarungen aus Anlass der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen
Dabei wird die bisherige Rententypologie beibehalten. Dies wird vor allem durch die ausdrückliche gesetzliche Umschreibung der außerbetrieblichen Versorgungsrente in § 18 Abs. 1 Z 1 und in § 29 Z 1 erreicht. Auf dieser Basis sind folgende Rententypen zu unterscheiden:
Die Kaufpreisrente: Der versicherungsmathematische Wert des Bezuges (der Rente) stellt im Wesentlichen eine angemessene Gegenleistung für die Übertragung eines Betriebes, Teilbetri...