Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 27 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zu § 27:
1) § 27 wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 111/2010, tiefgreifend umgestaltet.
Die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen verfolgt drei wichtige Zielsetzungen:
Erstens sollen künftig – im Sinne einer Vermögenszuwachsbesteuerung für Finanzvermögen – nicht nur Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, sondern auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Wertpapieren sowie aus Derivaten unabhängig von Behaltedauer bzw. Beteiligungsausmaß generell besteuert werden. Der Vermögenszuwachs soll somit stets erfasst werden, unabhängig davon, ob er aus den Früchten oder der Substanz stammt. Ebenso wie der Begriff „Gewinnermittlung“ auch die Verlustermittlung umfasst, sind als „realisierte Wertsteigerungen“ auch entsprechende Stammverluste zu verstehen.
Zweitens soll künftig der Vermögenszuwachs sowohl im betrieblichen als auch im außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich einheitlich steuerlich erfasst werden. Der im Betriebsvermögen durch Überlassung von Kapital oder durch die Realisierung von Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern und Derivaten erzielte Vermögenszuwachs soll nach ähnlichen Grundsätzen, also insbesondere m...