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Kohler/Gebhart/Lenneis

Das Einkommensteuergesetz

Kommentar | Mit den gesetzlichen Änderungen und Erläuterungen und Anmerkungen

1. Aufl. 2015

ISBN: 978-3-7073-2062-6

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Kohler/Gebhart/Lenneis - Das Einkommensteuergesetz

§ 22 Selbständige Arbeit (§ 2 Abs. 3 Z 2)

Zu § 22:

1) Nach dem Wegfall der Gewerbesteuer liegt die Bedeutung der Abgrenzung zu den Einkünften aus Gewerbetrieb vor allem darin, dass für Einkünfte aus selbständiger Arbeit keine Buchführungspflicht besteht. Überdies sind für bestimmte Tätigkeiten eigenständige Pauschalierungsvorschriften vorgesehen.

2) Bei den Einkünften nach § 22 Z 1 handelt es sich um Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Lit. a zählt bestimmte Tätigkeiten auf, lit. b stellt auf bestimmte Berufsgruppen ab (Katalogberufe). I.d.R. muss der Freiberufler seine Tätigkeit persönlich ausüben, er darf sich aber der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitnehmer bedienen, sofern er leitend und eigenverantwortlich tätig bleibt (eingeschränkte Vervielfältigungstheorie). Siehe Krammer/Hütter, Der Tierarzt im Abgabenrecht, (sowie SWK 30/2010, T 170); Wanke/Borgmann, Fahrschule – Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei nicht unterrichtender Tätigkeit, UFSjournal 2010, 22.

Zur Qualifikation der Einkünfte eines Erfinders siehe Hochrieser, Einkünfte eines Erfinders, UFSjournal 2011, 394.

3) Überschreitet (unterschreitet) der Gesellschafter-Geschäftsführer während des Jahres ...

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