Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 15 Einnahmen
Siehe dazu die Sachbezugswerteverordnung ab 2002, BGBl. II 416/2001 i.d.F. BGBl. II 468/2008, BGBl. II 366/2012, BGBl. II 396/2012, BGBl. II 29/2014:
Zu § 2 und § 8 Abs. 3, BGBl. II 366/2012: erstmals anzuwenden bei der Veranlagung für das Jahr 2013 bzw. für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.
Der bei der Wohnraumbewertung dem § 2 für eine arbeitsplatznahe Unterkunft neu eingefügte Absatz 7a lautet:
Liegt die rasche Verfügbarkeit des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Natur des Dienstverhältnisses im besonderen Interesse des Arbeitgebers und überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt eine arbeitsplatznahe Unterkunft (Wohnung, Appartement, Zimmer), gilt Folgendes:
Bis zu einer Größe von 30 m2 ist kein Sachbezug anzusetzen
Bei einer Größe von mehr als 30 m2 aber nicht mehr als 40 m2 ist der Wert gemäß Abs. 1 oder der Wert gemäß Abs. 7 um 35% zu vermindern, wenn die arbeitsplatznahe Unterkunft durchgehend höchstens zwölf Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Zu § 5 und § 8 Abs. 4 (BGBl. II 396/2012): erstmals anzuwenden bei der Veranlagung für das Jahr 2013 bzw. für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden.
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