Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 13 Geringwertige Wirtschaftsgüter
Zu § 13:
1) Die Sofortabschreibung entgeltlich überlassener Wirtschaftsgüter ist jedoch in jenen Fällen möglich, in denen die Überlassung als völlig untergeordneter Nebenzweck anzusehen ist. Dies wird etwa für entgeltlich überlassene Gasflaschen gelten, wenn der weitaus überwiegende Hauptzweck die Lieferung von darin befindlichem Gas ist, weiters für die Überlassung von Krankenhaus-Bettwäsche, wenn der weitaus überwiegende Hauptzweck die ständige Reinigung der Krankenwäsche ist.