Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 5 Gewinn der rechnungslegungspflichtigen Gewerbetreibenden
Zu § 5:
1)In § 5 Abs. 1 wird klargestellt, dass auch in anderen Gesetzen (z.B. Vereinsgesetz) normierte unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflichten bei Vorliegen eines Gewerbebetriebes zur Gewinnermittlungspflicht nach § 5 Abs. 1 führen.
§ 5 samt Überschrift wurde durch Art. 1 StruktanpG 2006 (ab 2007) neu gefasst. Da mit dem Unternehmensgesetzbuch die Pflicht zur Rechnungslegung sowie die Protokollierung im Firmenbuch geändert worden sind und § 5 EStG 1988 an das bisherige Handelsrecht anknüpft, wird § 5 EStG 1988 entsprechend geändert. Dabei soll im Unterschied zu bisher nicht mehr auf die Protokollierung im Firmenbuch, sondern auf die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB abgestellt werden. Die Anknüpfung an die Protokollierung im Firmenbuch ist insbesondere deshalb nicht mehr zweckmäßig, weil sich nach § 8 Abs. 1 UGB künftig auch kleinere Unternehmer auf freiwilliger Basis in das Firmenbuch eintragen lassen können, ohne dass dies eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB nach sich zieht. Zudem soll mit der Anknüpfung an die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB eine Übereinstimmung des Anwendungsbereiches der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 und der Rechnungslegungspflicht nach UGB erreicht werden, sodass die ...