Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 121 Vorauszahlungen
Zu § 121:
1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 11/02-9, ausgesprochen, dass die Z 2 und 3 des § 121 Abs. 5 EStG 1988, BGBl. 400/1988, i.d.F. BGBl. I 142/2000, verfassungswidrig waren (Kundmachung BGBl. I 116/2002 vom ).
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom , G 318/02-6, die Z 2 und 3 des § 121 Abs. 5 des EStG 1988, BGBl. 400/1988, i.d.F. BGBl. I 59/2001, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft (Kundmachung BGBl. I 4/2003 vom ).