Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 108f Lehrlingsausbildungsprämie
Zu § 108f:
1) Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I 161/2005; siehe Anm. zu § 108c Abs. 3.
2) Zu § 108f Abs. 5 (BGBl. I 82/2008):
Die Änderung des § 108f regelt das Auslaufen der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie und stellt sicher, dass Doppelförderungen mit der neuen betriebsbezogenen Basisförderung ausgeschlossen werden.