Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 108d Befristete Sonderprämien für die katastrophenbedingte Ersatzbeschaffung von Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern
Zu § 108d:
1) Fassung auf Grund des Hochwasserpakets 2005. Erläuterungen siehe bei § 10c.
Siehe Wolfgang Nemec, Geltendmachung von Sonderprämien der § 108c–f EStG 1988 vergessen?, SWK-Heft 27/2007, S 745.