Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
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§ 107 Mietzinsbeihilfen
1)Zu § 107 Abs. 7 (BGBl. I 135/2009): Mit der vorgeschlagenen Änderung soll eine Wortfolge entfallen, die durch die Änderung des § 25 BAO durch das Abgabenrechtsmittelreformgesetz inhaltsleer geworden ist.