Das Einkommensteuergesetz
1. Aufl. 2015
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 100 Höhe und Einbehaltung der Steuer
Zu § 100:
1) Zu § 100 Abs. 1 (Budgetbegleitgesetz 2007, BGBl. I 24/2007):
Die Änderung steht mit der Rechtsprechung des , Scorpio in Zusammenhang. Der EuGH sieht es dabei als gemeinschaftsrechtlich geboten an, dass auch in einem Steuerabzugsverfahren die Möglichkeit eingeräumt sein muss, die mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) unmittelbar verbundenen Ausgaben (Betriebsausgaben) zu berücksichtigen. Um den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, hat der VwGH im Erkenntnis vom , 2006/14/0109-10, für den Abzugsverpflichteten eine parallele tarifmäßige Berechnung angeordnet.
Aus Praktikabilitätsgründen soll zur bestehenden und bewährten Brutto-Abzugsteuer bei in der EU-/im EWR ansässigen Einkünfteempfängern zusätzlich eine Netto-Abzugsteuer mit einheitlichem Steuersatz hinzutreten. Im Sinne der angesprochenen Rechtsprechung des EuGH können bei der Netto-Abzugsteuer die mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) unmittelbar zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben) berücksichtigt werden. Der in der EU/im EWR ansässige beschränkt Steuerpflichtige hat dabei dem Abzugsverpflich...